Sie hatten einen Unfall...was nun?

  

Wir erstellen Gutachten bei Haftpflicht- und Kaskoschäden. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden steht Ihnen ein Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl zu. Neben den Kosten für den entstandenen Schaden werden auch die Kosten des Gutachtens von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung übernommen. Zur Abrechnung setzen wir uns direkt mit die Versicherung in Verbindung. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Dies gilt auch bei "Bagatellschäden", die sich später meist als deutlich höher erweisen.

Aus den folgenden Gründen sollten Sie bei einem Unfall grundsätzlich einen freien und unabhängigen Gutachter hinzuziehen:
  • Der entstandene Schaden wird detailliert innerhalb des Gutachtens als Beweissicherung dokumentiert.
  • Das erstellte Gutachten dient der Werkstatt als Vorgabe für die Reparatur oder...
  • Da Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen können, dient das Gutachten der Versicherung zur Abrechnung des Schadens - die fiktive Abrechnung.
  • Bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter und Laufleistung steht Ihnen die Auszahlung des so genannten merkantilen Minderwert zu. Dieser wird von uns ermittelt und im Gutachten dokumentiert. Die Versicherung zahlt den Betrag auf Basis des Gutachtens aus.
    Bedenken Sie, dass Ihnen der merkantile Minderwert immer zusteht und Sie diesen nur erhalten, wenn er auch durch einen Kfz-Sachverständiger veranschlagt und bei der Versicherung innerhalb des Gutachtens geltend gemacht wird.
  • Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, ermitteln wir den tagesgenauen Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden und den Restwert. Auch hier reguliert die Versicherung auf Basis des Gutachtens.
  • Auch ermitteln wir innerhalb des Gutachtens die Ihnen zustehende Mietwagenklasse. Die Versicherung zahlt Ihnen während der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs einen Mietwagen bis zu dieser Klasse.
  • Wir ermitteln den Ihnen zustehenden Tagessatz des Nutzungsausfall.
  • Auch prüfen wir bei Bedarf die Reparatur auf fachmännische und gutachtenkonforme Instandsetzung und führen eine Rechnungsprüfung.
  • Die Kosten für das Gutachten werden direkt von der gegnerischen Versicherung an uns gezahlt.
    Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
  • Und es sollte sich immer um einen freien Gutachter handeln, weil nur dann gewährleistet ist, das Ihnen ohne Interessenskonflikte z.B. gegenüber der Versicherung der entstandene Schaden auch im vollen Umfang erstattet wird.
  • Wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen, kann Ihnen das Gutachten dazu dienen, den Schaden transparent darzulegen, um Missverständnisse oder sogar Regressforderungen zu vermeiden.

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen
"BVSK"  schreibt zur Erstellung eines Schadengutachtens.


Im folgenden geben wir Antworten auf die sich nach einem Unfall ergebenen Fragen...Sie können sich natürlich auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir erörtern Ihnen gerne Ihre Fragen und das weitere Vorgehen.


Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Zur Abrechnung setzen wir uns direkt mit die Versicherung in Verbindung.


Was beinhaltet das Gutachten und warum benötigt man ein Gutachten?

Das Schadengutachten ist eine neutrale und technische Bewertung. Dieses steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu, um den Umfang des Schadens und den Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor und nach dem Unfall zu ermitteln.

Wichtig ist insbesondere, dass das Gutachten von einem unabhängigen und damit neutralen Kfz-Sachverständigen erstellt wird, um jegliche Beeinflussung von Interessensgruppen, und hier insbesondere die Versicherung, zu vermeiden. Die Kosten für das Schadengutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen und direkt an uns gezahlt.
 


Das von uns zu erstellende Schadengutachten enthält unter anderem die folgende sehr wichtigen Details, welche zur Regulierung des Unfallschadens durch die Versicherung benötigt werden.

  • Feststellung aller durch den Unfall beschädigten Bauteile.
  • Der technisch optimale Reparaturweg und die sich daraus ergebene Reparaturkalkulation, die als Vorgabe für Werkstatt und Versicherung dient.
  • Identifizierung des genauen Fahrzeugtyps mit  allen Ausstattungsumfängen und der tagesgenaue Wiederbeschaffungswert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfallschaden hatte.
  • Aus dem Schadenumfang und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ergibt sich, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
  • Daraus ergibt sich auch die Ermittlung des Restwertes, den das Fahrzeug im unreparierten Zustand hat.
  • Die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeuges, also die Wertminderung durch den entstandenen Schaden, da das Fahrzeug bei einem Verkauf trotz Behebung des Unfallschaden am Fahrzeugmarkt weniger wert ist. Dieses wird oftmals nicht berücksichtig und führt zu einem erheblichen finanziellen Nachteil des Geschädigten.
  • Da Sie ggf. einen Mietwagen benötigen, wird die Nutzungsausfall-Gruppe und die sich ergebene Nutzungsausfallentschädigung pro Tag ermittelt.
  • Wie lange Ihnen ein Mietwagen zusteht, ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer Ihres Fahrzeugs.
  • Der Wiederbeschaffungswert wird je nach Nutzung des Fahrzeugs mit einer unterschiedlichen Besteuerung ausgewiesen
  • Ferner legen wir besonderes Augenmerk auf den Zustand der Reifen und dort auf das Verschleißbild, dass Aussagen über das Fahrwerk treffen lässt.

Bitte sprechen Sie uns an, welche Möglichkeiten der Schadenregulierung Sie haben. Vorab können Sie sich die Sicherungsabtretung herunterladen und ausfüllen. Diese ist notwendig, damit das Honorar für das zu erstattende Gutachten an uns gezahlt wird.

» Sicherungsabtretung.pdf


Sollten Sie weitere Fragen zum Schadengutachten haben, können Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.